Steuerkommission

Die Steuerkommission übernimmt die ihr aus kantonalen Steuergesetzgebung übertragenen Aufgaben, wie Festsetzung der Grundstückgewinnsteuer, den Erlass von Staats- und Gemeindesteuern, die Aufsicht über den Steuerbezug sowie die Prüfung der Steuerbezugsregister und -abrechnungen.