FDP, SVP und EDU verzichten auf Referendum bei Parkplatzverordnung

Ortspartei Wetzikon

Nach der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2017 prüften die FDP, SVP und EDU ob ein Referendum gegen den umstrittenen Beschluss zum Artikel 5 aus der PPVO ergriffen werden kann. Da aber nur die vollständige Parkplatzverordnung dem Souverän zur Abstimmung unterbreitet werden kann, ist eine Urnenabstimmung nicht zielführend. Die Auseinandersetzungen um die Parkplatzverordnung (PPVO) von Wetzikon sollen ein Ende finden. 

Intensive politische Debatten über 2 Jahre
Die Neugestaltung der Parkplatzverordnung von Wetzikon war eine lange und zähe Geschichte. Seit 2015 hat der Grosse Gemeinderat sich bereits zwei Mal mit der Vorlage im Detail auseinandergesetzt, Anpassungen vorgenommen und sie mit klaren bürgerlichen Mehrheiten demokratisch verabschiedet. Die neue Parkplatzverordnung trägt sowohl den in den letzten Jahren deutlich veränderten demographischen Verhältnissen, wie auch den Bedürfnissen unseres Gewerbes Rechnung. Da Wetzikon als Verkehrs-Drehscheibe und Stadt mit Zentrumsfunktion aber eine bedeutende Rolle in der Region zukommt, bürden die kantonalen Stellen uns entsprechende Auflagen auf. Ein Streitpunkt ist dabei die Umsetzung der Vorgaben aus dem Modalsplit. Diese Kennzahlen definieren, wie die Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf den öffentlichen und individuellen Verkehr ausgestaltet sein soll. Aus Sicht des Regierungsrates erfüllen die bisherigen Versionen der Parkplatzverordnung diese Vorgaben nicht, sie wurden letztlich für nicht bewilligungsfähig taxiert.

Gemeindeautonomie gefährdet
Der Kanton Zürich hat sich auf die Fahne geschrieben, bei den Parkplatzverordnungen ein restriktiveres Regime durchzusetzen. Für diese Durchsetzung ist die Rechtsgrundlage aber lückenhaft, denn die relevanten Aussagen zum Modalsplit im Artikel 5 der PPVO basieren auf einer «Wegleitung». Diese «Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs in kommunalen Erlassen» wurde vom Kantonsrat als Rechtsgrundlage nie verabschiedet. Die Entwicklung der Parkplatzverordnung in Wetzikon eignet sich somit recht gut, um einen Präzedenzfall zu schaffen und dem Leitfaden die notwendige Bedeutung zu geben. Dabei werden primär die Interessen des Kantons unterstützt, die Gemeindeautonomie mit den Bedürfnissen des lokalen Gewerbes wird untergraben. In diesem Zusammenhang wirkt die Aussage eines Verwaltungsmitarbeiters des Kantons Zürich recht hämisch: «Man könne ja auch anderswo einkaufen gehen!» Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und EDU erwarten hier mehr Objektivität und Respekt von lokalen Strukturen.

Rechtsweg nicht referendumsfähig
In der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2017 wurden die Parteien von der EVP-CVP-BDP-Fraktion nicht unterstützt, der Minderheitsantrag fand somit keine Mehrheit und die Anpassungen am Artikel 5 wurden abgelehnt. Um die Lücken in den Rechtsgrundlagen zu klären und damit Recht gesprochen wird, wo Recht fehlt, hätte der Stadtrat den juristischen Weg nach Zürich beschreiten und die Ablehnung der PPVO anfechten müssen. Der Stadtrat lehnte dieses Vorgehen ab. Die FDP, SVP und EDU prüften im Nachgang, ob mittels Behördenreferendum der Rechtsweg beschritten werden kann. Der Rechtsweg ist nicht referendumsfähig, es können nur konkrete Beschlüsse durch das Volk angenommen oder abgelehnt werden. 

Die Diskussionen um die Parkplatzverordnung von Wetzikon sollen nun ein Ende finden. Die erreichten Ergebnisse aus der PPVO sollen umgesetzt werden, auch wenn bezüglich dem streitbaren Artikel 5 mit den Parkplatz-Reduktionsvorgaben keine für das Gewerbe langfristig akzeptable Lösung gefunden werden konnte.

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