Nach heutigem Recht befindet der Stadtrat abschliessend über die Einführung von Tempo-30-Zonen, denn er kann dies in der Regel ohne Überschreitung seiner finanziellen Kompetenzen umsetzen. Weder das Parlament noch das Stimmvolk können darauf Einfluss nehmen. Auf dem Rechtsweg kann man sich zwar gegen einzelne bauliche Massnahmen, nicht aber gegen die vorgesehene Temporeduktion an sich wehren. In letzter Zeit hat das Stimmvolk in verschiedenen Zürcher Gemeinden (so auch in Wetzikon) Tempo-30-Zonen abgelehnt, wenn es sich dazu äussern konnte. Deshalb sind künftig alle Vorlagen, die signalisierte respektive markierte Temporeduktionen beinhalten, dem Parlament als referendumsfähige Beschlüsse vorzulegen, unabhängig von der Höhe der dafür benötigten Investitionen. Diese Bestimmung gilt für alle Gemeindestrassen der Stadt Wetzikon. Nur so lässt sich die demokratische Teilhabe und Mitbestimmung des Parlaments sowie des Stimmvolks sichern. Zudem bewirkt eine solche Ergänzung der Gemeindeordnung, dass Temporeduktionen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile mit Bedacht und Vernunft geplant werden.