Ausgangspunkt der Vorlage war eine technische Anpassung zur Wahl der Mitglieder des Wahlbüros aufgrund übergeordneten Rechts. Doch der Stadtrat und die Mehrheit des Parlaments haben diese Revision genutzt, um das fakultative Referendum, ein zentrales demokratisches Recht, einzuschränken. Künftig sollen nur noch wiederkehrende Ausgaben ab 400 000.– oder einmalige Ausgaben über CHF 1,5 Mio. dem fakultativen Referendum unterstehen.
Das bedeutet weniger Mitsprache und höhere Hürden für demokratische Kontrolle. Seit Einführung des Parlaments wurde das fakultative Referendum nur dreimal in zwölf Jahren ergriffen – und zwar dort, wo es wirklich wichtig war. Alle drei Referenden waren erfolgreich und die vom Stadtrat und Parlament mehrheitlich zugestimmten Vorlagen wurden vom Volk abgelehnt.
Das zeigt:
Das Instrument wurde verantwortungsvoll eingesetzt. Das Volk korrigierte Vorlagen, die an der Bevölkerung vorbeigingen. Stadtrat und Parlamentsmehrheit argumentieren mit Effizienz und einer Stärkung des Parlaments. Doch Demokratie darf nicht nach Bequemlichkeit bewertet werden.
- Kontrolle durch das Volk ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Grundpfeiler unserer Demokratie
- Effizienz ersetzt keine Mitbestimmung
- Ein starkes Parlament braucht keine schwachen Volksrechte
Unsere Stadt lebt von Vertrauen, nicht von Einschränkungen. Deshalb empfehlen die bürgerlichen Parteien die Teilrevision der Gemeindeordnung abzulehnen.