Parolenfassung und Stellungnahmen der FDP.Die Liberalen Wetzikon

Zur Rechtsformänderung der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland, Entschädigungsverordnung und Windenergie

Die FDP.Die Liberalen Wetzikon waren Ende August für Ihre Mitgliederversammlung zu Gast in der Musikschule Zürcher Oberland. Für die Rechtsformänderung der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland fassten die Mitglieder einstimmig die Ja-Parole.

Daneben diskutierten die Liberalen zwei zur Mitwirkung offenen Geschäfte, einerseits die Anpassung der kommunalen Entschädigungsverordnung, andererseits die Anpassung des kantonalen Richtplans mit dem Teil Windenergie.

Mit der Entschädigungsverordnung möchte sich der Stadtrat seine Entschädigung auf CHF 96'000.- für den Stadtpräsidenten und CHF 64'000.- für die übrigen Stadtratsmitglieder erhöhen. Der Stadtrat begründet die Entschädigungshöhe mit der vergleichbaren Verantwortung wie eine höhere Kaderposition in der Privatwirtschaft. Die Partei anerkennt die hohe sachliche Verantwortung der Stadtratsmitglieder, findet jedoch den Vergleich mit anderen Gemeinden zielführenden und schlägt deshalb eine Entschädigung von CHF 90'000.- für den Präsidenten und CHF 60'000.- für die übrigen Stadtratsmitglieder vor. Der jährliche Teuerungsausgleich hingegen lehnt die Partei ab, da es sich immer noch um eine Entschädigung und nicht um einen Lohn handelt. Die Anhebung der Entschädigung des Friedensrichteramtes an die kantonalen Verbandsempfehlungen wird hingegen begrüsst.

Abschliessend befasste sich die Partei mit der Richtplanteilrevision zum Thema Windenergie. Darin soll an der Gemeindegrenze zwischen Wetzikon und Hinwil auf dem Gebiet Schönwis ein Eignungsgebiet für Windenergie festgesetzt werden. Obwohl das Gebiet flächenmässig im Vergleich zu anderen Gebieten relativ klein ist und gegenüber den anderen Gebieten betreffend Nutzungseignung auf den hinteren Plätzen rangiert, stellt sich die FDP.Die Liberalen Wetzikon nicht gegen den Richtplaneintrag. Der zukünftige Energiebedarf ist mit inländisch produziertem Strom abzudecken. Sollte sich zeigen, dass sich die Anlage wirtschaftlich und mit einer neutralen Umweltbilanz realisieren und betreiben lässt, sollte diese Anlage als Beitrag zur Energieproduktion durch einen Betreiber realisiert werden können.

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